Neue Durchführungsempfehlungen

Weiterbildung Allgemeinpharmazie

Im letzten Jahr hat die Bundesapothekerkammer (BAK) neue Durchführungsempfehlungen für das Weiterbildungsgebiet „Allgemeinpharmazie“ herausgegeben. Diese werden nun sukzessiv von den Landesapothekerkammern umgesetzt. Auch die Apothekerkammer Niedersachsen ändert den Anhang der niedersächsischen Weiterbildungsordnung und passt sich damit den Änderungen der BAK weitestgehend an. Die Änderungen wurden von der Kammerversammlung beschlossen und sind hier in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst.

Alle Weiterzubildenden, die mit der Weiterbildung bis zum 31.12.2012 anfangen, können diese sowohl nach der heute gültigen Weiterbildungsordnung als auch nach der neuen beenden. Selbstverständlich werden wir alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie die absolvierten Seminare in vollem Umfang anerkennen. Wenn Sie schon jetzt Seminare anderer Apothekerkammern besuchen, die dem neuen Seminarspiegel der BAK entsprechen, werden diese von uns ebenfalls für Ihre laufende Weiterbildung anerkannt.

Hinsichtlich der Seminare haben wir die Änderungen bereits umgesetzt: siehe Seminarspiegel und Seminarspiegel – Gegenüberstellung alt/neu. Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldungen zur den Seminaren unter den neuen Titeln bzw. den vorgenommenen Änderungen wie gewohnt in unserem Bereich Veranstaltungen vor.

Fachapotheker

Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sieht die Weiterbildung in folgenden Gebieten vor:

  • Allgemeinpharmazie
  • Klinische Pharmazie
  • Pharmazeutische Analytik
  • Pharmazeutische Technologie
  • Arzneimittelinformation
  • Toxikologie und Ökologie
  • Theoretische und Praktische Ausbildung
  • Öffentliches Gesundheitswesen


Die wichtigsten Spielregeln:

  • Die Betreuung erfolgt durch einen zur Weiterbildung ermächtigten Fachapotheker.
  • Ihr Betrieb ist oder wird als Weiterbildungsstätte für das entsprechende Gebiet zugelassen. Der entsprechende Antrag steht zum Herunterladen bereit. Bitte senden Sie ihn ausgefüllt (für das Gebiet Allgemeinpharmazie zusammen mit der Literaturliste) an uns zurück.
  • Der Weiterzubildende und der Ermächtigte müssen nicht im gleichen Betrieb arbeiten. Im Falle der Verbundweiterbildung muss aber auch die Betriebsstätte, in der der Fernermächtigte arbeitet, als Weiterbildungsstätte zugelassen sein. 
  • Die Anmeldung erfolgt formlos, schriftlich durch den Weiterbildungsermächtigten.
  • Die Mindestdauer beträgt bei beruflicher Vollzeittätigkeit drei Jahre.
  • Es werden 120 Stunden Weiterbildungsseminare besucht.
  • Je nach Gebiet stehen theoretische und praktische Aufgaben an.


Die Kosten:

  • 120 Seminarstunden à € 12,50 (€ 1500,-)
  • Prüfungs- und sonstige Gebühren (ca. € 300,-)
  • eventuelle Übernachtungs- und Fahrtkosten


Wie darf ich mich nach Bestehen der Prüfung nennen:

  • z. B.: Fachapotheker für Allgemeinpharmazie
  • bei zusätzlichem Abschluss einer Bereichsweiterbildung z. B.: Fachapotheker für Allgemeinpharmazie und Ernährungsberatung