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Qualität hat in Niedersachsen Tradition. Dies gilt auch für den Bereich der Heimversorgung. Bereits im Spätherbst 2002 hat sich eine Arbeitsgruppe der Apothekerkammer Niedersachsen Gedanken dazu gemacht, wie Medikamentenversorgung in Alten- und Pflegeheimen aussehen kann. Dabei hat sie ein Hauptaugenmerk darauf gerichtet, weg von der Belieferung hin zur Versorgung zu kommen. Die Apothekerkammer hat dazu unter pflegerischer Beteiligung Richtlinien erarbeitet, die mittlerweile auch von der Bundesapothekerkammer (BAK) übernommen wurden. Wer diese kennt, sollte ihre Einhaltung fordern. Ausführliche Informationen zur Genehmigung von Versorgungsverträgen finden Sie auf den Seiten der Apothekenaufsicht. |
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Auch im Rahmen eines Heimversorgungsvertrages hat der einzelne Bewohner freie Apothekenwahl. Um seinen Willen zu erklären, dass die Versorgung durch eine bestimmte Apotheke als Vertragsapotheke stattfinden soll, empfehlen wir folgenden Vordruck: Wenn Arzneimittelschulungen im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags durchgeführt werden sollen, sind folgende Vordrucke interessant: Für den Verkehr mit Betäubungsmitteln in Heimen gibt es folgende Vordrucke: |