Wie kann ich mich weiterbilden?

Die Weiterbildung ist im Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) verankert. Ihre Spielregeln sind in der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen im Detail festgelegt.
Darüber hinaus erarbeitet die Bundesapothekerkammer Empfehlungen, die einen bundeseinheitlichen Standard beschreiben. Daran angelehnt wurde mit der letzten Novelle der Weiterbildungsordnung in Niedersachsen vom 11. April 2008 die geltende Verwaltungspraxis ausdrücklich fixiert.

Fachapothekertitel und Zusatzbezeichnung
Grundsätzlich kann man sich in Gebieten und Bereichen weiterbilden. Mit der Qualifizierung in einem Gebiet wird ein Fachapothekertitel erworben, der dann durch eine weitere Qualifikation in einem Bereich um eine Zusatzbezeichnung ergänzt werden kann.

Voraussetzungen
Die Weiterbildung in den Gebieten kann nur an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt werden und dauert bei Vollzeitbeschäftigung mindestens 3 Jahre (36 Monate). Es ist natürlich auch möglich sich in Teilzeit weiterzubilden. Dann muss der Weiterzubildende jedoch mindestens mit einer halben Stelle in einer Weiterbildungsstätte beschäftigt sein. Die maximale Weiterbildungszeit ist auf sechs Jahre befristet.

Wer sich zu einer Weiterbildung entschließt, wird von seinem Weiterbildungsermächtigten bei der Apothekerkammer Niedersachsen angemeldet (Kontakt: Doris Fischbach, Telefon 05 11 - 3 90 99-30). Bereits erworbene Berufserfahrung kann rückwirkend nicht als Weiterbildungszeit anerkannt werden. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes während ihrer Weiterbildung ist durchaus möglich, sofern Ihr neuer Arbeitsplatz ebenfalls eine Weiterbildungsstätte ist. Während Ihrer Weiterbildung werden Sie durch einen ermächtigten Apotheker betreut, der Sie in Ihrer zielgerichteten Arbeit unterstützt. Eine Weiterbildungsermächtigung wird einem Fachapotheker auf Antrag von der Kammer für jeweils sechs Jahre erteilt. Der Ermächtigte muss selbst in eine Weiterbildungsstätte tätig sein, aber nicht in der gleichen wie der Weiterzubildende.

Seminare
Begleitend zur praktischen Tätigkeit ist der Besuch von 120 Stunden der Weiterbildungsseminare verpflichtend. Die Inhalte der Veranstaltungen werden von den Fachkommissionen der BAK laufend überarbeitet und sind für alle Kammern verpflichtend.
Einen Überblick über die Inhalte der Veranstaltungen erhalten Sie im Seminarspiegel für das jeweilige Gebiet. Die Veranstaltungen für das Gebiet Allgemeinpharmazie werden vollständig von der Apothekerkammer Niedersachsen angeboten. Sie finden in der Regel im Hörsaal der Geschäftsstelle der Apothekerkammer in Hannover statt. Die Seminare der übrigen Weiterbildungsgebiete werden bundesweit abgehalten. Welche Seminare von welcher Kammer angeboten werden, ist im Verteilungsmodus festgelegt.

Individueller Weiterbildungsplan
Neben dem Besuch der Seminare ist ein wichtiges Kernstück der Weiterbildung der individuelle Weiterbildungsplan, den der Weiterzubildende zusammen mit seinem Ermächtigten zu Beginn der Weiterbildungszeit erstellt. Er sollte auf ein bis zwei Seiten die individuellen Weiterbildungsziele zeitlich strukturiert enthalten und wird von Weiterzubildendem und Ermächtigtem unterschrieben.

Fachgespräche, Projektarbeit und praktische Aufgaben
Während der Weiterbildung muss eine Projektarbeit über 5-10 Seiten erstellt werden, mit Ausnahme des Gebiets „Theoretische und Praktische Ausbildung", in dem sechs Lehrproben gefordert werden. Die Projektarbeit beinhaltet ein spezielles Thema, mit dem Sie sich in Ihrer täglichen Praxis beschäftigen. In der Allgemeinpharmazie sind das zum Beispiel "Raucherentwöhnung", "Antibiotikaeinsatz bei Kindern" oder Aktionen in der Apotheke etc. Ihr Thema wählen Sie selbst frei. Für die Allgemeinpharmazie hat die BAK in ihren Durchführungsempfehlungen einen Leitfaden zur Erstellung einer solchen Projektarbeit (Anlage 2) und Themenvorschläge (Anlage 3) gelistet.

Als weitere Prüfungsvoraussetzung muss der Weiterzubildende mit seinem Ermächtigten Fachgespräche führen, von denen sechs zu dokumentieren sind. Im Gebiet Allgemeinpharmazie sind zudem sechs praktische Aufgaben mit einem Zeitumfang von ca. fünf Stunden nachzuweisen.

Für die Gebiete Allgemeinpharmazie und Klinische Pharmazie stehen für die gesamte Dokumentation sogenannte Weiterbildungsbücher zur Verfügung, die Sie hier herunterladen können (Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie).