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Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sieht Weiterbildung in folgenden Bereichen vor :
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Pharmazie in der Geriatrie
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Ernährungsberatung
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Onkologische Pharmazie
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Naturheilverfahren und Homöopathie
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Prävention und Gesundheitsförderung
Die wichtigsten Spielregeln:
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der Besuch von Seminaren
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die Absolvierung der Prüfung
Aktuell bieten wir folgende Seminare an:
Wie darf ich mich nach Bestehen der Prüfung nennen:
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„Apotheker, Naturheilverfahren und Homöopathie“, oder „Apotheker, Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren und Homöopathie“
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Wenn Sie sich schon als Fachapotheker qualifiziert haben z. B.:
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Fachapotheker für Allgemeinpharmazie und Ernährungsberatung
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Sie dürfen sich nicht nennen: „Apotheker für Naturheilverfahren und Homöopathie“
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