Zusatzbezeichnung

Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sieht Weiterbildung in folgenden Bereichen vor :

  • Pharmazie in der Geriatrie
  • Ernährungsberatung
  • Onkologische Pharmazie
  • Naturheilverfahren und Homöopathie
  • Prävention und Gesundheitsförderung


Die wichtigsten Spielregeln:

  • der Besuch von Seminaren
  • die Absolvierung der Prüfung


Aktuell bieten wir folgende Seminare an:


Wie darf ich mich nach Bestehen der Prüfung nennen:

  • „Apotheker, Naturheilverfahren und Homöopathie“, oder „Apotheker, Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren und Homöopathie“
  • Wenn Sie sich schon als Fachapotheker qualifiziert haben z. B.:
  • Fachapotheker für Allgemeinpharmazie und Ernährungsberatung
  • Sie dürfen sich nicht nennen: „Apotheker für Naturheilverfahren und Homöopathie“