Fachsprachenprüfung

Welche Voraussetzungen muss ich für die Fachsprachenprüfung erfüllen?
Für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung müssen Sie ein GER-B2-Diplom oder höher nachweisen. Ihre sprachlichen Fähigkeiten müssen jedoch deutlich über dem B2-Niveau liegen, da wir in der Prüfung selbst Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext auf dem Sprachniveau C1 verlangen.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich nicht zu früh zur Fachsprachenprüfung anzumelden und die Zeit bis zur Prüfung intensiv zur Vorbereitung zu nutzen.

Was wird von mir in der Fachsprachenprüfung erwartet?
Wir bewerten in der Prüfung auf C1-Niveau, ob Sie fachkundige Sprachkenntnisse im Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen besitzen. Außerdem müssen Sie ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen können. Sie verwenden dabei verschiedene sprachliche Wendungen um Gedanken, Meinungen, Schlussfolgerungen zu schildern und zu verknüpfen.

Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergeben werden können.

Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.

Dieses anspruchsvolle Niveau ist in der Regel nicht innerhalb von wenigen Wochen nach einer bestandenen B2-Prüfung zu erreichen. Insbesondere dann nicht, wenn diese nur knapp bestanden wurde.

Was erwartet mich in der Fachsprachenprüfung?
Lesen Sie zuerst hierzu gewissenhaft das gesonderte Informationsblatt „Anmeldung und Prüfungsablauf“.

In der Prüfung müssen wir Ihre Fähigkeit, komplexere Sachverhalte sprachlich richtig darzustellen, bewerten können. Darum werden Sie spontan für einige Minuten einen kurzen Vortrag inklusive Ihrer persönlichen Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema halten. Das Thema erhalten Sie während der Prüfung.

Die Bewertung erfolgt auch hier ausschließlich auf sprachlicher und nicht auf inhaltlicher Ebene.

Wird mein pharmazeutisches Fachwissen bewertet?
Ihr pharmazeutisches Fachwissen wird nicht bewertet. Sie müssen jedoch über ein Mindestmaß an pharmazeutischem Grundvokabular verfügen, um überhaupt ein Beratungs- bzw. Fachgespräch führen zu können.

Welche Hilfsmittel darf ich während der Prüfung benutzen?
Wir stellen Ihnen während der Prüfung zur Verfügung:
· die Fachinformation eines Fertigarzneimittels
· Papier und Stift.

Während der Prüfung dürfen Sie Aufzeichnungen anfertigen, diese müssen Sie nach der Prüfung abgeben.

Andere Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet auf den Tisch gelegt werden.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Die beste Vorbereitung auf Ihre Prüfung ist eine Hospitation in einer Apotheke. Hinweis: Wer zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung in einer Apotheke hospitiert, gehört nicht zum pharmazeutischen Personal nach § 1a, Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung und darf deshalb keine pharmazeutischen Tätigkeiten nach § 1a, Absatz 3 Apothekenbetriebsordnung ausüben.

Eine Liste mit Hospitationsapotheken erhalten Sie auf Nachfrage.

Lesen Sie die pharmazeutische Fachpresse, wie zum Beispiel die Pharmazeutische Zeitung oder die Deutsche Apotheker Zeitung.

Es kommt dabei nicht auf die Inhalte bzw. die aktuellsten Themen an, sondern vielmehr darum, ein Gespür für die pharmazeutischen Fachausdrücke zu bekommen.

Da ein Teil der Prüfung die Patientenberatung simuliert, sind sicherlich auch die Leitlinien der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände eine Hilfe und sollten angeschaut werden.

Nutzen Sie jede Gelegenheit in Ihrer Freizeit, Ihr Hör- und Leseverständnis auszubauen:
· Schauen Sie Nachrichten, Dokumentationen und Spielfilme im deutschen Fernsehen.
· Lesen Sie deutsche Tageszeitungen.
· Sprechen Sie zu Hause so viel Deutsch, wie möglich.

Besuchen Sie auf jeden Fall auch weiterhin Deutschkurse. Hierbei werden Ihre Deutschkenntnisse gefestigt und Sie können nach und nach den erforderlichen Wortschatz aufbauen.

Zu guter Letzt empfehlen wir Ihnen dringend, Ihr Sprachniveau vor der Prüfung noch einmal selbst zu testen. Hierzu gibt es im Internet viele Möglichkeiten, so zum Beispiel die Tests auf der Webseite des Goethe-Institutes.

 



Hintergrundinformationen

Migranten, die in Deutschland die Approbation als Apotheker oder die Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs beantragen, müssen die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Gefordert sind Kenntnisse der Stufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Prüfungen werden in Niedersachsen von der Apothekerkammer durchgeführt.

Bis 2014 konnten die zugewanderten Pharmazeuten für die Beantragung der Approbation ein Zertifikat von einem Sprachinstitut vorlegen, das Sprachkenntnisse der Stufe B2 bescheinigte. Das gilt nun nicht mehr. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die von den Sprachschulen erteilten Diplome und Zeugnisse nicht geeignet sind, die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse zu prüfen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat deshalb im Juni 2014 Vorgaben beschlossen, mit denen die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen ab sofort überprüft werden.
Seit Dezember 2015 führt die Apothekerkammer Fachsprachentests für Pharmazeuten durch, die im Kammerbezirk Niedersachsen arbeiten werden. Dies gilt gleichermaßen für den Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis. Diese Aufgabe hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der Apothekerkammer Niedersachsen übertragen, um die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache von Pharmazeuten zu überprüfen.