Das Pseudo Customer-Konzept

Seit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Januar 2004 sind, bis auf wenige Ausnahmen, verschreibungsfreie Arzneimittel nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Der Apotheker ist laut § 20 der Apothekenbetriebsordnung zur Beratung verpflichtet, um die Arzneimittelsicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, was die Grundlage für die Apothekenpflicht vieler Arzneimittel darstellt. Eine gute Beratung in der Apotheke ist daher bei der Abgabe von Arzneimitteln grundsätzlich unverzichtbar, für die Selbstmedikation aber von entscheidender Bedeutung.

In den letzten Jahren wurde durch teils polemische Untersuchungen zum Thema Beratung und anschließender großer medialen Verbreitung versucht, den Berufsstand des Apothekers zu diffamieren. Solche Testkäufe sind auch in Zukunft nicht auszuschließen, die eine „Evaluierung“ der Beratung zum Ziel haben.

Das Pseudo Customer-Konzept stellt im Gegensatz zu derartigen Aktionen ein einfaches, faires und effektives Instrument zur Beurteilung der Beratungsqualität aus Kundensicht in jeder öffentlichen Apotheke dar. Seine Philosophie steht im klaren Gegensatz zu Testkäufen, Überwachungsmaßnahmen oder Benchmarking. Es geht hier nicht um Vergleiche und (Negativ-) Beurteilungen, sondern um Hilfe zur Selbsthilfe für Apotheken, die aktiv an der Verbesserung ihrer Beratungsqualität arbeiten wollen.

Weitere Informationen:

Grundlegende Hinweise der Bundesapothekerkammer zu Pseudo Customer finden Sie hier.