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Gute Beratung ist kein Zufall. Fortbildungen gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Regelmäßige Teilnahmen an qualifizierten Seminaren tragen dazu bei, dass der Apotheker und das Apothekenpersonal informiert bleiben und ihre Kundschaft fachgerecht und kompetent beraten können. Apotheker und nicht approbiertes pharmazeutisches Personal können ihre Fortbildungsaktivitäten durch ein freiwilliges Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Niedersachsen, für das keine Gebühren erhoben werden, dokumentieren lassen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats ist der Nachweis sogenannter Fortbildungspunkte. Apotheker benötigen mindestens 150 Fortbildungspunkte, pharmazeutisch-technische Assistenten und anderes pharmazeutisches Personal mindestens 100 Fortbildungspunkte. Die Punkte dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre alt sein. Für den Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen der Apothekerkammer Niedersachsen genügt ein Ausdruck des Onlinepunktekontos. Für alle anderen Veranstaltungen bitte entsprechende Nachweise beifügen. |
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Sylwia Sliwinski
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