Notdienstsuche

Welche Apotheke hat Notdienst?

Portal www.apoguide.de

Auf dem Portal können neben Standort und Apothekenname auch nach Dienstleistungen gefiltert werden, die von den Apotheken angeboten werden.

Informationen zu Schutzimpfungen

Sie finden eine Übersicht der Handlungshilfen usw. auf folgender Seite.

Information zur Sicherheitswarnung bei D-Trust GmbH
Im Zusammenhang mit einer aktuellen Sicherheitswarnung in bestimmten Infineon-Chips von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) informiert D-Trust betroffene Apothekerinnen und Apotheker direkt per E-Mail. Falls Sie eine entsprechende Nachricht erhalten haben und unsicher sind: Weitere Informationen sind auch auf der Website von D-Trust veröffentlicht.

24. bis 27. September 2026
Das Programm steht: Ab sofort können Sie sich anmelden
Wir freuen uns auf Sie!

Verbringen und Inverkehrbringen Salbutamol-haltiger Arzneimittel

Anzeige gemäß Allgemeinverfügung des MS
Nds. MBl. 2024 Nr. 65 vom 2. Februar 2024

Folgekarten für eHBA und SMC-B

Detaillierte Informationen zur Beantragung und Bestellung der Folgekarten für den eHBA und die SMC-B finden Sie hier.

Ich möchte den HBA beantragen.

 

Ich möchte die SMC-B beantragen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für das Apothekenteam

Mitteilungen 1-2026
Mutig voran!
Welche Chancen pDL und ApoVWG eröffnen

Beratung, Prävention und Therapiebegleitung gewinnen an Bedeutung, und mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig zusätzliche Aufgaben übernehmen. Lesen Sie in dieser Ausgabe, welche Chancen die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen und das ApoVWG für die Vor-Ort-Apotheke eröffnen, welche neuen Kompetenzen hinzukommen und welche Fragen bei Vergütung, Personal und Umsetzung noch offen sind. Außerdem haben wir für Sie recherchiert, welche wichtige Rolle Apotheken in der Palliativversorgung spielen und wie sie Schwerstkranke sowie deren Angehörige unterstützen können. Sie erfahren, warum Führungskompetenz für selbstständige Apothekerinnen und Apotheker ein entscheidender Erfolgsfaktor ist, und wir erläutern, unter welchen Voraussetzungen Bestellterminals rechtlich zulässig sind. Nicht zuletzt werfen wir einen Blick auf ein ebenso spannendes wie praxisrelevantes Thema für die Beratung: Wie Arzneistoffe Urin, Haut oder Tränen verfärben können.

Fortbildungsprogramm 2. Halbjahr 2026
Gleich reinschauen und anmelden

Das Fortbildungsprogramm für das 2. Halbjahr 2026 mit vielen Web-Seminaren sowie Präsenzveranstaltungen in Niedersachsen und Bremen steht bereit. Schauen Sie rein und finden Sie Ihre Favoriten. Ab sofort können Sie sich online anmelden.

Philipps-Universität Marburg
Berufsbegleitender Masterstudiengang Pharmarecht
Das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht gewinnt ständig an Bedeutung. Derzeit fehlt aber die Möglichkeit, den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern durch einen universitären Abschluss im Bereich des Pharmarechts zu decken. Diese Lücke schließt der interdisziplinäre, berufsbegleitende rechtswissenschaftliche Masterstudiengang zum  Pharmarecht. Für die Juristen ermöglicht er einen Ausweis in einem speziellen Fachgebiet, für Teilnehmer aus anderen  Bereichen bietet er die Möglichkeit, einen juristischen Abschluss zu erwerben. Der Studiengang knüpft an die Erfahrungen an, die der Fachbereich  Rechtswissenschaften durch die seit vielen Jahren erfolgreich betriebene Zusatzqualifikation im Pharmarecht gewonnen hat. Er entwickelt diese zu einem Programm für Teilnehmer weiter, die bereits über Berufserfahrung in einem Teilbereich des Arzneimittel- oder Medizinprodukterechts verfügen, dieses Rechtsgebiet aber in seiner Komplexität und in seinen Bezügen zum Gesundheitssystem verstehen möchten.
Weitere Informationen zu dem Masterstudiengang und der Anmeldung finden interessierte Apothekerinnen und Apotheker unter folgendem Link oder Flyer.

Resolution der außerordentlichen Mitgliederversammlung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. zur Zukunft der Apotheken

Berlin, 25. Februar 2026 –Die Mitgliederversammlung der ABDA stellt fest, dass Apotheken ein tragender Pfeiler der Gesundheitsversorgung sind – heute, morgen und insbesondere in Krisenzeiten. Wer ihre wirtschaftliche und rechtliche Stabilität schwächt, gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland steht an einem kritischen Wendepunkt. Alle 20 Stunden schließt eine Apotheke. Damit gehen Versorgungssicherheit, persönliche Beratung und niedrigschwellige Gesundheitsangebote unwiederbringlich verloren.

Die Mitgliederversammlung begrüßt ausdrücklich das Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Apotheken vor Ort zu stärken und fordert die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, die im Koalitionsvertrag zugesagte finanzielle Stabilisierung unverzüglich umzusetzen. Die zugesagte Anpassung des Packungsfixums auf 9,50 Euro muss ohne weitere Verzögerung verbindlich erfolgen. Ein weiteres Zögern der politisch Verantwortlichen gefährdet die Versorgungsstrukturen irreversibel.

Die Mitgliederversammlung bekräftigt, dass die persönliche Verantwortung und Präsenz approbierter Apothekerinnen und Apotheker in der Apotheke unverzichtbare Voraussetzungen für die Arzneimitteltherapiesicherheit sind. Reformelemente, die eine "Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker" ermöglichen oder zu einer Entprofessionalisierung führen, lehnt sie entschieden ab.

 

Begleitender Unterricht
Block 1 / Juni 2026

Der begleitende Unterricht für die PhiP findet in folgendem Zeitraum statt:
Block 1: 15.06. – 26.06.2026

Der Unterricht wird in der ersten Woche (15.06. – 19.06.2026) als Präsenzveranstaltung im Hörsaal des Apothekerhauses, An der Markuskirche 3 in Hannover durchgeführt. In der zweiten Woche (22.06. – 26.06.2026) findet der Unterricht als Web-Veranstaltung statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Unterrichtseinladung erfolgt per E-Mail.

Checkliste "pDL-Starter"
Herunterladen und starten

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) stärken das Profil der Apotheke als unverzichtbarer Gesundheitspartner. Die Checkliste "pDL-Starter" der Apothekerkammer Niedersachsen hilft dem pharmazeutischen Personal beim Einstieg in die Medikationsberatung bei Polymedikation. Unter folgendem Link können Sie die Checkliste herunterladen.

Schutzimpfungen
Anzeigepflicht. Formular

Gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 Apothekenbetriebsordnung muss die Apothekenleitung der Apothekenaufsicht die Durchführung von Schutzimpfungen (und die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten verpflichtend anzeigen. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular.

PKA-Ausbildung
Informationen und Dokumente

Unterlagen für einen PKA-Ausbildungsvertrag finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter dem Stichtwort "PKA-Ausbildungsvertrag".

Kammer unterstützt bei Vorbereitung zur Kenntnisprüfung
Kompaktkurs "Apothekenpraxis"

Für ausländische Apothekerinnen und Apotheker, die bereits die Fachsprachenprüfung bestanden haben und sich auf eine „Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes“ vorbereiten möchten, haben wir ein besonderes Fortbildungsangebot: den Kompaktkurs „Apothekenpraxis“. In dem zweitägigen Seminar wird das Wissen der Apothekerinnen und Apotheker um das deutsche Apothekenwesen und Apothekenrecht auf den neuesten Stand gebracht. Nutzen Sie die Chance, alle notwendigen Kenntnisse zur Ausübung des Apothekerberufes schnellstmöglich zu erlangen. Informationen zum Kompaktkurs finden Sie hier.

Handlungsempfehlung Stromausfall
Deutscher Apothekerverband (DAV)

Der DAV hat eine Handlungsempfehlung für öffentliche Apotheken erstellt, die dabei helfen soll, von einem Stromausfall oder einem kontrollierten oder unkontrollierten Brownout betroffene Prozesse vorab zu identifizieren und dafür erste Empfehlungen sowie präventive Maßnahmen darzustellen. Diese Empfehlungen können – nach individueller Prüfung – eine erste Hilfestellung geben, die Arbeitsfähigkeit der Apotheke im Falle eines Stromausfalls soweit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Mehrsprachige Infomationen
Von Berufsanerkennung bis Übersetzungshilfen

Wir haben in einer neuen Rubrik kompakte Informationen für Apothekenteams und Geflüchtete zur Anerkennung pharmazeutischer Berufe, zu möglichen Tätigkeiten in der Apotheke aber auch für Übersetzungshilfen usw. zusammengestellt. Die Informationen stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung und werden sukzessiv weiter ausgebaut.

Lebensmittelüberwachung
Inverkehrbringen von Cannabidiol-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln

Die Einzelsubstanz Cannabidiol (CBD) wurde im Novel Food-Katalog der Europäischen Kommission unter dem Eintrag "Cannabinoids" als neuartig beurteilt und bedarf somit einer Zulassung nach der Novel Food-Verordnung. Da eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel bisher nicht erfolgt ist, sind
derartige Erzeugnisse nicht verkehrsfähig. Soweit es sich bei Zubereitungen mit Cannabidiol um Arzneimittel handelt, z.B. die Rezeptur nach NRF 22.10 ölige Cannabidiol Lsg. 50mg/ml  oder das FAM Epidyvolex Tropfen 100mg/ml sind diese verkehrsfähig. Da Cannbidiol als Stoff in der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverodnung (AMVV) aufgeführt ist, muss für die Abgabe dieser Arzneimittel eine Verordnung eines Arztes vorliegen. Hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verweisen wir auf die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Niedersachsen.

Bildnachweis: Adobe Stock/ © Iarygin Andrii

Für die Presse

Versorgung von schwer heilenden Wunden
Apothekerinnen und Apotheker nehmen alle Wunden ernst

Hannover, 28.07.2026 – Schwer heilende Wunden belasten Patientinnen und Patienten oft über Wochen oder Monate. In Deutschland sind rund ein bis zwei Prozent der Bevölkerung betroffen. Bei den über 80-Jährigen beträgt der Anteil sogar bis zu fünf Prozent. Infizierte Wunden können im schlimmsten Fall zu einer Sepsis, einer schweren Infektion des Organismus, führen oder zum Beispiel bei einem diabetischen Fuß in einer Amputation enden. Eine fachliche Versorgung ist daher besonders wichtig. Apothekerinnen und Apotheker beraten Betroffene sowie pflegende Angehörige zu geeigneten Wundauflagen, erklären die richtige Anwendung, warnen vor eigenmächtigen Experimenten mit Hausmitteln und informieren über typische Zeichen, die auf Wundheilungsstörungen hindeuten.

Elektronische Patientenakte: Apotheken und Software-Anbieter wollen Nutzerfreundlichkeit erhöhen
Berlin, 22. Juli 2026 – Die Apotheken und die Anbieter von Apotheken-Softwaresystemen wollen gemeinsam die elektronische Patientenakte (ePA) für die Nutzung in den Apotheken intuitiver und effizienter gestalten. Das haben ...