Ausbildungsvergütung und Arbeitszeiten
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Ausbildungsvergütung und Arbeitszeiten in der Apotheke sind durch den Tarifvertrag für Apotheker, geschlossen zwischen ADEXA – Die Apothekengewerkschaft und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, geregelt. Momentan beträgt die für eine Anstellung in Vollzeit notwendige Arbeitszeit 39,0 Stunden je Woche, der Urlaubsanspruch 35 Werktage (nach vierjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 36 Werktage), jeweils bezogen auf sechs Werktage je Woche.
Laut Gehaltstafel vom 1. Juli 2024 erhalten Pharmazeuten im Praktikum während ihrer Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken bis zum 31. Dezember 2025 eine Ausbildungsvergütung, die 1.100,– € jeweils monatlich brutto (bei 39 Std. wöchentlich) beträgt. Zum 1. Januar 2026 tritt für eine Laufzeit von einem Jahr ein neuer Gehaltstarifvertrag in Kraft. Hieraus ergeht eine Erhöhung des Vergütungssatzes auf 1.133,– €. Unabhängig von obigem ist der Praktikant für die Dauer des begleitenden Unterrichts, der verpflichtend zu besuchen ist und von den Apothekerkammern veranstaltet wird, unter Gehaltsfortzahlung freizustellen. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Praktikant tätig ist. |
Informationen
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Nähere Informationen zum Tarifvertrag erhalten Sie bei der zuständigen Gewerkschaft ADEXA. |