|
Hannover, 16.02.2026 – Viele Verbraucherinnen und Verbraucher denken bei „Pflastern“ sofort an offene Wunden, Blasen oder Wärmepflaster für den Rücken. Doch manche Pflaster können deutlich mehr: Für Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel an starken Schmerzen, Herzerkrankungen, Demenz, Parkinson oder Wechseljahresbeschwerden leiden, das Rauchen aufgeben oder Reisekrankheit vorbeugen wollen, können spezielle arzneimittelhaltige Pflaster eine deutliche Linderung bedeuten. Diese sogenannten transdermalen therapeutischen Systeme (TTS) sind eine Art „Mini-Labore“ auf der Haut.
Wichtig ist eine korrekte Anwendung, da Fehler zu Überdosierungen oder unzureichender Wirkung führen können. Die Apothekerkammer Niedersachsen betont, dass keinesfalls mehrere Wirkstoffpflaster gleichzeitig aufgebracht werden sollten, weil sonst Wirkstoffmengen im Körper unkontrolliert steigen können. Ein Zerschneiden der Pflaster, etwa zur Dosishalbierung, ist bei diesen Systemen nicht erlaubt, da es die Wirkstofffreisetzung verändert. Die Pflaster sollten nicht länger als vom Arzt angeordnet auf der Haut verbleiben und müssen nach dieser Zeit sachgerecht entsorgt werden, damit niemand mit den noch vorhandenen Wirkstoffresten in Berührung kommt.
Wirkstoff gelangt direkt in den Organismus
Arzneimittelhaltige Wirkstoffpflaster bieten Patientinnen und Patienten einige Vorteile: Sie haben eine lange Wirkdauer, sorgen für eine gleichmäßige Wirkstoffversorgung und sind einfach anzuwenden. Die in den Pflastern eingesetzten Wirkstoffe können ihre Wirkung bei einer Gabe in Tablettenform häufig nicht optimal oder gar nicht entfalten. Die Pflaster geben ihren Wirkstoff über Stunden oder sogar Tage kontinuierlich über die Haut an den Körper ab. Er gelangt über die Blutbahn in den Organismus, ohne den Magen- und Darmtrakt zu durchlaufen, wie es beispielsweise bei Tabletten der Fall ist. Nachdem ein Pflaster entfernt wurde, befindet sich noch immer Wirkstoff im Körper. Eine mögliche Nebenwirkung sind Hautreaktionen bei empfindlichen Personen. Bei den transdermalen therapeutischen Systemen handelt es sich um eine spezielle Art von Pflastern, die aufgrund ihrer Produkteigenschaften die Wirkstoffe über die Haut direkt in den Blutkreislauf abgeben. Sie sind grundsätzlich von den Pflastern zu unterscheiden, die ebenfalls Arzneistoffe enthalten können, die aber nur lokal, also an der Stelle, an der die Pflaster aufgeklebt sind, wirken können und nicht in die Blutbahn gelangen.
Hitze kann zu Überdosierung führen
Geeignete Stellen, um ein Wirkstoffpflaster aufzubringen, können je nach Präparat der Rücken, Oberkörper, ein Oberarm oder die Hüfte sein. Nach dem Abziehen der Schutzfolie wird das Wirkstoffpflaster bis zu 30 Sekunden fest angedrückt, ohne die Klebefläche zu berühren. Die Hände sollten nach der Anwendung gewaschen werden, um zu verhindern, dass sich dort aus Versehen Wirkstoff befindet. Duschen und Baden sind in der Regel erlaubt, allerdings nur bei niedriger Wassertemperatur, da Hitze die Wirkstoffaufnahme verstärkt. Patientinnen und Patienten sollten daher auf Saunagänge, Solariumbesuche und Sonnenbäder verzichten. Auch Wärmflaschen, Heizkissen und andere externe Wärmequellen sind nicht zur Anwendung direkt an und in unmittelbarer Nähe zur Klebestelle geeignet.
Haut muss unverletzt und fettfrei sein
Ein häufiger Fehler besteht darin, das arzneihaltige Pflaster auf verletzter oder eingecremter Haut aufzubringen, was zu einer unregelmäßigen Wirkstoffaufnahme führen kann. Die Hautstelle sollte trocken, sauber, unverletzt sowie möglichst haar- und fettfrei sein. Gegebenenfalls sollten Patientinnen und Patienten die Haut vor dem Aufkleben nur mit Wasser waschen und trocken tupfen. Körperstellen mit Ekzemen, Schuppenflechte, Allergien, Rötungen, offenen Wunden, Tattoos oder Narben sind nicht geeignet. Wer die Packung aufschneidet, anstatt sie entlang der Perforation aufzureißen, riskiert, das Pflaster zu beschädigen und den Freisetzungsmechanismus zu zerstören. Die Folge kann eine Überdosierung, aber auch eine fehlende Wirkstoffabgabe sein. Generell sollten nur intakte Pflaster verwendet werden.
Vor jeder Anwendung altes Pflaster entfernen
In der Packungsbeilage ist angegeben, wann das jeweilige Pflaster gewechselt werden sollte. Dies kann zum Beispiel nach 24 Stunden, drei Tagen oder einer ganzen Woche der Fall sein. Wenn Patientinnen oder Patienten das Datum und die Uhrzeit jedes Wechsels auf der Verpackung notieren, können sie die Vorgaben besonders einfach einhalten. Jede neue Anwendung sollte auf einer anderen Hautstelle erfolgen und zuvor „beklebte“ Stellen erst nach einigen Tagen Pause, teilweise bis zu einer Woche Wartezeit, wieder genutzt werden. Wird der Wechsel vergessen, setzen die Arzneimittel zwar noch einige Zeit Wirkstoff frei, der Wirkspiegel sinkt aber drastisch und die Wirkung lässt nach. Das alte Pflaster muss aber dringend vor jeder neuen Anwendung entfernt werden, um eine schädliche Anreicherung der Wirkstoffe zu vermeiden. Da die Pflaster meist durchsichtig sind, sind sie manchmal schwer zu finden, wenn der Applikationsort nicht notiert wurde.
Wirkung regelmäßig überprüfen
Arzneimittelhaltige Pflaster sollten samt ihrer Dosierung im Medikationsplan eingetragen werden, da die Wirkstoffe Wechsel- und Nebenwirkungen auslösen können. Bestimmte Medikamente und Salben können die Hautbarriere schwächen und so die Wirkung des Pflasters verstärken. Kinder und ältere Menschen haben eine dünnere Haut und nehmen Wirkstoffe daher ebenfalls oft stärker auf, weshalb bei Beschwerden die Dosierung überprüft werden sollte. Auch Patientinnen und Patienten mit einem sich verändernden geringeren Körpergewicht können von einer Dosisanpassung profitieren. Bei Unsicherheiten zur Dosierung oder zur Wirkung sollte ärztlicher oder pharmazeutischer Rat eingeholt werden.
Wann und für wen sind Arzneipflaster nicht geeignet?
Wer an Allergien gegen die enthaltenen Inhalts- oder Pflasterklebstoffe, ausgeprägten Hauterkrankungen oder Entzündungen an der vorgesehenen Hautstelle oder sehr dünner, trockener und empfindlicher Haut – zum Beispiel Pergamenthaut – leidet, sollte auf die Anwendung von Wirkstoffpflastern verzichten. Auch Patientinnen oder Patienten mit über 38,5 Grad Fieber sollten – nach ärztlicher Rücksprache – keine arzneimittelhaltigen Pflaster anwenden, da eine Überhitzung des Körpers die Wirkstoffaufnahme gefährlich steigern kann. Bei Kleinkindern und während der Schwangerschaft dürfen Wirkstoffpflaster nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung und unter genauer Kontrolle eingesetzt werden.
Wie werden Wirkstoffpflaster sicher entsorgt?
Manche arzneimittelhaltigen Pflaster enthalten Wirkstoffe, zum Beispiel starke Schmerzmittel, die lebensgefährlich sein können, wenn sie in falsche Hände geraten. Dazu gehört auch das Betäubungsmittel Fentanyl. Für Patientinnen und Patienten, die nicht an opioidhaltige Schmerzmittel gewöhnt sind, kann Fentanyl aufgrund der Gefahr einer Atemdepression tödlich sein. Benutzte Wirkstoffpflaster sollten durch Falten mit den Klebeflächen aneinandergeklebt und danach sicher entsorgt werden. Keinesfalls dürfen die Pflaster über die Toilette oder den Ausguss heruntergespült werden. Die Apothekerkammer Niedersachsen empfiehlt, gebrauchte Wirkstoffpflaster der Arzneimittelentsorgung zuzuführen. Am besten besprechen Patientinnen und Patienten die Entsorgung mit der Apotheke vor Ort.
Bei Beschwerden berät die Apotheke vor Ort
Wenn beim oder nach dem Gebrauch von Wirkstoffpflastern Hautausschläge, Juckreiz oder Brennen auftreten, sollten Betroffene die Apotheke oder Arztpraxis aufsuchen. Dasselbe gilt, wenn die Wirkung zu stark oder zu schwach erscheint, Patientinnen oder Patienten neue Medikamente einnehmen und wenn ein Pflaster versehentlich zu lange getragen oder ein zweites Mal aufgeklebt wurde. Auch bei Fieber, Gewichtsveränderungen oder Problemen mit der Haftung der Pflaster ist eine Rücksprache nötig.
Apotheken tragen wesentlich zur sicheren Anwendung mit Arzneimitteln bei und sind bei Fragen zu komplexen Therapien mit Wirkstoffpflastern direkt ansprechbar und leicht zu erreichen.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören über 8.200 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinischer Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.
Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon: 040 / 41 32 700
info@azetpr.com
Apothekerkammer Niedersachsen
Panagiota Fyssa
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
presse@apothekerkammer-nds.de
www.facebook.com/apokammer.nds
Bildnachweis: Adobe Stock/ Uwe Grötzner
|